Alle Maßnahmen die der Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden entgegenwirken zählen zum Brandschutz. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Länder sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz festgeschrieben.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz berücksichtigt folgende Aspekte, wie das Brandverhalten der Baustoffe, der Feuerwiderstand der Bauteile, den Fluchtwegplan, das Aufteilen des Gebäudes in einzelne Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutztüren, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen sowie Anlagen zur Saustoffreduktion zur Brandbekämpfung. Bei jedem größeren Bauvorhaben ist ein Brandschutzgutachten, das von einem zugelassenen Brandschutzgutachter erstellt werden muss, vorgeschrieben. Das darin erstellte Brandschutzkonzept muss mit den zuständigen örtlichen Behörden abgestimmt werden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die den Brandschutz verbessern zählen zum anlagetechnischen Brandschutz. Beispiele sind Brandmeldeanlagen, Rauchansaugsysteme, optische und akustische Alarmanlagen, Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser, selbsttätige Feuerlöschanlagen, Wandhydranten, Feststellanlage für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen, Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von Fluchttüren, welche ins Freie oder in andere Brandabschnitte führen, Handfeuerlöscher, Überdrucklüftungsanlagen und weitere. Nicht ausreichender baulicher Brandschutz wird oft mit anlagetechnischem Brandschutz ausgeglichen. Dies führt aber zu höheren Betriebskosten des Gebäudes.

Organisatorischer Brandschutz

Hierzu gehören alle Arten von Plänen wie Alarmplan und Brandschutzplan. Aber auch die Brandschutzordnung zählt dazu. Hierfür werden Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte bestimmt. Ein weiterer Punkt ist die Schulung zum Umgang mit brennbaren Stoffen, Feuerlöchern und das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzerziehung erfolgt im Idealfall schon im Kindergarten- oder Grundschulalter.