Die Berufsbezeichnung Schlosser ist veraltet, heute wird dieser Beruf Metallbauer genannt. In Leistungsverzeichnissen werden aber häufig noch Schlosserarbeiten und keine Metallbauarbeiten ausgeschrieben.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Metallbauer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 ½ Jahre. Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Hierbei werden der praktische Teil der Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb und der theoretische Teil in der Berufsschule vermittelt. Es existieren die Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau. Die Spezialisierung findet im 3. Ausbildungsjahr statt. Es besteht die Möglichkeit, sich nach einigen Jahren Berufserfahrung zum Metallbaumeister weiterzubilden. Eine Spezialisierungsmöglichkeit ist die Weiterbildung zum Hufbeschlagschmied. Weitere Fortbildungen sind die Ausbildung zum Techniker der Fachrichtung Metallbautechnik, Maschinentechnik oder Automatisierungstechnik.

Tätigkeiten

Zu den Fähigkeiten, die ein Metallbauer beherrschen muss zählen das Anreißen, Trennen und der Zusammenbau von Werkstücken nach Zeichnung, das Verbinden durch Schraubverbindungen, Nieten oder Schweißen, die Bedienung von Maschinen zur Umformung, wie Kantbänke oder Biegemaschinen und die Bedienung von Ständerbohrwerken und Sägen. Auch müssen verschiedene manuelle Verfahren beherrscht werden, wie Verfahren zur Kalt- und Warmumformung und das Schleifen und Trennen von Werkzeugen.

Zu den Aufgaben eines Metallbauers zählen die Herstellung und die Montage von Fenstern, Türen, Metallfassaden- und Bekleidungen, abgehängte Metalldecken, Fensterwände, auch Schaukästen, Vordächer, Wintergärten, Überdachungen, Spiel-und Turngeräte, Tore, Klappen, Scherengitter, Bühnen, Stege, Abdeckungen, Metalltreppen und Geländer. Die Einschränkungen der EN 1993 sind beim Bau von Laufstegen, Bühnen und Treppen zu beachten. Für Schweißarbeiten kann ein Eignungsnachweis der Betriebe erforderlich sein.